Führerscheinklassen

Wir bilden in den folgenden Klassen aus: 

 

  • AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

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  • A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

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  • A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

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  • A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

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  • B 196

Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS, kann mit der Klasse B erworben werden (keine Theorie/Praxis Prüfung)

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  • Mofa

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Mofa), das bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 

25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreitet.

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  • B 197 oder B78 (nur Automatik)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Die Praktische Prüfung wird mit einem Automatikfahrzeug absolviert. Innerhalb oder auch nach der Ausbildung werden mindestens 10 Schaltfahrstunden und eine 15-minütigen Prüfung auf einem Schaltfahrzeug absolviert (wird vom Fahrlehrer abgenommen). Nach bestandener Automatik Prüfung duch den TÜV-SÜD dürfen Schalt-sowie Automatikfahrzeuge gefahren werden.

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  • B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

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  • BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.5 t nicht übersteigt.

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  • B 96

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bis 4250 KG

(keine Theorie/Praxis Prüfung)

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